Schwarzwald Kurtaxe
Sie kommt ausschließlich dem zugute, der sie zu zahlen hat – Ihnen: dem Gast selbst.
Die im Schwarzwald gelegenen Gemeinden Breitnau, Eisenbach, Friedenweiler, Feldberg, Hinterzarten,Häusern, Lenzkirch, Löffingen, Rothauser Land, Schluchsee, St. Blasien, St. Märgen, St. Peter, Titisee-Neustadt und der Bergwelt Todtnau erheben zur Schaffung, sowie zur Bereitstellung und Unterhaltung vieler Kureinrichtungen eine Kurtaxe.
Diese Einnahmen der Kurtaxe werden zweckgebunden in den örtlichen Bereichen und zur Durchführung verschiedener Veranstaltungen verwendet. Sie kommt ausschließlich dem zugute, der sie zu zahlen hat – Ihnen: dem Gast selbst!
Während der Dauer Ihres Aufenthaltes erhalten Sie dafür eine Gästekarte, die Ihnen zahlreiche attraktive Bonus-Rabatte in den verschiedensten touristischen Bereichen einräumt. Die Kurtaxe wird für alle Tage des Aufenthaltes erhoben, wobei der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet werden.
Vorteile durch die Kurtaxe / Konuskarte:
- Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel im Schwarzwald.
Befreiung / Ermäßigung:
Bei behinderten Personen Schwerbehinderte Personen mit einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von 100 % werden auf Antrag von der Kurtaxe befreit. Bei einem nachgewiesenen Grad der Behinderung von mindestens 70 % wird die Kurtaxe auf Antrag um 20 % ermäßigt. Diese Vergünstigungen gelten ebenfalls für eine Begleitperson, sofern der Schwerbehinderte aufgrund des Schwerbehindertenausweises auf ständige Begleitung angewiesen ist.
Die Kurtaxe wird von uns an die Gemeinde abgeführt.
Die Kurtaxesatzung (Veröfftl. Stand 2014) können Sie hier einsehen:
PDF Download
Kurtaxesatzung Titisee 2014
Appartementhaus am Hochfirstweg
Hochfirstweg 15
79822 Titisee-Neustadt
Tel.: 07651 - 9292711-0
Fax: 07651 - 9292711-9
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.appartements-hochfirstweg.de